PM 48-2021 Die Thüringer Familienkarte in Gotha

„Gotha adelt – Tourist-Information & Shop“ am Hauptmarkt 40 ist ab sofort eine weitere Ausgabestelle für das Gutscheinheft.

Der Thüringer Landtag hat beschlossen, dass jedes kindergeldberechtigte Kind in diesem Jahr ein Guthaben im Wert von 50,00 Euro erhalten kann, um damit ermäßigt bzw. kostenlos Kultur- und Freizeiteinrichtungen in Thüringen nutzen zu können: Die Thüringer Familienkarte. Die Familienkarte wird in Form von Gutscheinheften an die Thüringer Familien (mit kindergeldberechtigten Kindern) ausgegeben. Die Gutscheine können bis zum 14. November 2021 in über 200 Kultur- und Freizeiteinrichtungen eingelöst werden.

Theater, Museum, Schwimmbad, Freizeitpark oder andere Freizeit-Angebote – viele Kultur- und Freizeiteinrichtungen in Thüringen beteiligen sich an der Thüringer Familienkarte. In Gotha ist das Einlösen des Gutscheinheftes im Tierpark, den Museen im Schloss Friedenstein, dem Herzoglichen Museum oder dem Mehrgenerationenhaus möglich. Eine Liste weiterer Einrichtungen in Thüringen ist unter www.tmasgff.de/familienkarte zu finden. Die Gutscheinheft-Abschnitte mit unterschiedlichen Summen zwischen 1,00 und 5,00 Euro sind kombinier- und einzeln einsetzbar.

Ausgabestelle der Gutscheinhefte ist neben der Impfstelle in der Kastanienallee ab sofort auch das Geschäft „Gotha adelt - Tourist-Information & Shop“ am Hauptmarkt 40. Hier können die Familienkarten während der regulären Öffnungszeit gegen Vorlage des Informationsschreibens und des Kindergeldbescheids abgeholt werden. Für Familien, welche kein Schreiben erhalten haben, liegen Formulare bereit, um dennoch Anspruch darauf haben zu können.

Das Geschäft „Gotha adelt – Tourist-Information & Shop“ am Hauptmarkt hat Montag bis Freitag von 10.00 bis 18.00 Uhr sowie am Samstag von 10.00 bis 16.00 Uhr geöffnet.

Im Unterschied zur Familienkarte sorgt die Mehrkindfamilienkarte des „Verband kinderreicher Familien Thüringen e.V.“ dafür, dass die Tierpark-Familienkarte (zwei Erwachsene, zwei Kinder) in Gotha bei mehr als zwei Kindern ohne weitere Zuzahlung genutzt werden kann.

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